§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen BRYCH LTD, 128 City Road, London EC1V 2NX, United Kingdom, handelnd unter der Marke VitaReach, und ihren Kunden über den Aufbau, die Begleitung und Optimierung von Neukundenprozessen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn BRYCH LTD ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
Grundlage des Vertrags ist ein individuelles Angebot, das insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und etwaige Zusatzleistungen beschreibt. Das individuelle Angebot und der Vertrag werden vor dem Abschluss gemeinsam mit einem Kundenberater von VitaReach und dem Kunden durchgegangen. Der Vertrag wird digital über Google eSignature elektronisch unterzeichnet und kommt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.
§ 3 Onboarding
Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird ein Onboarding-Call mit dem für den Kunden zuständigen VitaReach-Kundenbetreuer vereinbart. In diesem Gespräch werden die für den Start erforderlichen Onboarding-Schritte gemeinsam durchgeführt. Der Kunde erfüllt dabei seine Mitwirkungspflichten nach § 5.
§ 4 Leistungsbeschreibung
VitaReach unterstützt den Kunden beim Aufbau eines zusammenhängenden Neukundenprozesses. Je nach Angebot können hierzu Strategie, Einstiegsangebot, Werbekampagnen, Aktions- und Landingpages, strukturierte Interessentengewinnung und -nachverfolgung sowie Messung und Optimierung gehören.
Je nach Angebot können zusätzlich Leadmanagement, die Strukturierung von Kontakt-, Terminierungs-, Erinnerungs- und Follow-up-Prozessen, Gesprächsleitfäden für Beratungsgespräche inklusive Einwandbehandlung, KPI- und Funnel-Analysen sowie regelmäßige Strategie- und Beratungsgespräche mit dem Kunden und seinem Team dazugehören. Diese Leistungen sind ausschließlich auf die Gewinnung neuer Mitglieder beschränkt.
Es wird ausdrücklich keine Garantie für eine bestimmte Anzahl von Leads, Anfragen, qualifizierten Interessenten, Terminen, Kunden, Mitgliedern oder einen bestimmten Umsatz übernommen. Ergebnisse hängen unter anderem von Markt, Angebot, Wettbewerb, Werbebudget, Mitwirkung und Vertriebsleistung des Kunden ab.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig und vollständig bereit. Er stellt insbesondere sicher, dass seine Angaben, Angebote, Werbeaussagen und bereitgestellten Materialien rechtmäßig sind. Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung beruhen, gehen nicht zulasten von BRYCH LTD.
Der Kunde teilt BRYCH LTD vor Vertragsbeginn seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und informiert unverzüglich über Änderungen.
Die operative Kontaktaufnahme mit Interessenten, die Durchführung von Beratungsgesprächen und der Abschluss von Mitgliedschaften obliegen dem Kunden, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist. VitaReach unterstützt bei Strukturierung, Messung und Optimierung dieser Prozesse.
§ 6 Gebietsschutz / Exklusivität
Jeder Kunde erhält für die Dauer seines Vertrags ein Exklusivrecht für die Zusammenarbeit mit VitaReach innerhalb seines Einzugsgebiets, unabhängig von der gebuchten Leistung. Das Einzugsgebiet wird im individuellen Angebot festgelegt. Während der Vertragslaufzeit nehmen VitaReach und BRYCH LTD kein weiteres Fitness- oder Gesundheitsstudio im selben Einzugsgebiet als Kunden an. Der Gebietsschutz endet mit Beendigung des Vertrags.
§ 7 Werbekonten und Kampagnenverwaltung
Meta Ads und Google Ads werden für jeden Kunden individuell über den Meta Business Manager und das Google-Ads-Konto von VitaReach bzw. BRYCH LTD angelegt, verwaltet und optimiert. Landingpages und Aktionsseiten werden nach Absprache mit dem Kunden von VitaReach selbstständig verwaltet und optimiert.
Werbekonten, Kampagnen, Zielgruppen, Einstellungen und Landingpages verbleiben auch nach Vertragsende bei VitaReach bzw. BRYCH LTD. Ein Anspruch des Kunden auf Übertragung oder Zugriff besteht nicht. Ergebnisberichte, die der Kunde während der Vertragslaufzeit erhalten hat, darf er weiterhin nutzen.
§ 8 Werbebudget
Da die Kampagnen über die Werbekonten von BRYCH LTD laufen, rechnen die Werbeplattformen mit BRYCH LTD ab. Das Mediabudget wird dem Kunden zusätzlich und getrennt von der Vergütung in Rechnung gestellt. Für Höhe und Zeitpunkt der Abrechnung sowie eine etwaige Vorauszahlung gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Konditionen.
Das Werbebudget wird monatlich im Voraus mit gesonderter Rechnung abgerechnet. Der Kunde kann die Höhe des Werbebudgets in Textform anpassen; Änderungen, die bis zum 15. eines Monats eingehen, gelten ab dem Folgemonat, spätere Änderungen ab dem übernächsten Monat. Nicht verbrauchtes Werbebudget wird auf den Folgemonat übertragen und bei Vertragsende gutgeschrieben bzw. mit offenen Forderungen verrechnet. Ausgaben über das vereinbarte Werbebudget hinaus erfolgen nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden in Textform.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern das Angebot keine abweichende Regelung enthält. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. BRYCH LTD kann nach vorheriger Ankündigung weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückhalten.
Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Die Abrechnung erfolgt im Reverse-Charge-Verfahren; die Umsatzsteuer schuldet der Kunde. Dies gilt auch für das Mediabudget nach § 8.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate, sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit eine Pflichtverletzung behebbar ist, soll grundsätzlich zunächst eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden.
§ 11 Nutzungsrechte
Für den Kunden erstellte Werbemittel, Kampagnen und Landingpages werden während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Zusammenarbeit genutzt. Die Rechte daran verbleiben bei BRYCH LTD, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist. Vom Kunden bereitgestellte Materialien, etwa Logos, Fotos und Texte, bleiben Eigentum des Kunden. Vorbestehende Materialien, Software, Vorlagen, Methoden, Marken, Bibliotheken und allgemeines Know-how von BRYCH LTD bleiben unberührt. Rechte Dritter richten sich nach deren jeweiligen Lizenzbedingungen.
§ 12 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung. Soweit BRYCH LTD personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 13 Haftung
BRYCH LTD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Fällen, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
BRYCH LTD haftet nicht für das Ausbleiben bestimmter Geschäftsergebnisse, Leads, Termine, Abschlüsse, Mitgliederzahlen oder Umsätze. Eine Haftung für Leistungsstörungen externer Plattformen besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und soweit BRYCH LTD diese zu vertreten hat.
§ 14 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen geschäftlichen und technischen Informationen vertraulich. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 15 Änderungsvorbehalt
Änderungen dieser AGB für laufende Verträge werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung, soweit nicht eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich und dem Kunden zumutbar ist. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang.
§ 16 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Individuelle Abreden haben Vorrang.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 23. Oktober 2026
